Die Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Frau Ministerin Monika Bachmann, versichert den Schaustellern „dass ihr Anliegen ernst genommen wird und dass weder die Fachgremien der Bauministerkonferenz, noch die für das Bauordnungsrecht zuständigen Landesbehörden es hinnehmen würden, dass den Betreibern von Fahrgeschäften ihre Existenzgrundlage verloren geht.“
Die Vorsitzende der Bauministerkonferenz lässt zwar keinen Zweifel daran, dass es aus juristischen Gründen keinen „Bestandsschutz“ im herkömmlichen Sinn geben kann, betont jedoch, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden muss!
Sie präzisiert, dass Anlagen nicht allein deshalb ihre Genehmigungsfähigkeit verlieren, weil eine Rechtsvorschrift sich ändert.
Es sei im Detail zu prüfen, ob eine bestehende Anlage hinter den Anforderungen zurückbleibt und, ob dies im konkreten Fall vertretbar ist oder Abhilfe geschaffen werden muss.
Werner Wambold